Wissenswertes über Erwachsenenschutzrecht
Mit dem Vortrag soll das Erwachsenenschutzrecht vorgestellt und klar gestellt werden, dass vertretene Personen nicht
automatisch entmündigt werden. Die fehlende Selbstständigkeit wird nur nach den Erfordernissen des Begleitenden ergänzt.
Eine Expertin des NÖ-Landesverein für Erwachsenenschutz für NÖ klärt auf, welche Auswirkungen der Verlust der Geschäftsfähigkeit
auf ein selbstständig geführtes Leben hat. Daher ist es für jede und jeden wesentlich, selbst zu entscheiden, wer in solchen
Fällen und in welchem Umfang unterstützend zur Seite stehen soll.
Im ABGB-Gesetzbuch ist die Wirksamkeit der Erwachsenenvertretung genau geregelt. Der Umfang der Entscheidungskriterien wird erst
nach einer gerichtlichen Prüfung des psychischen Zustandes des Antragstellers festgelegt und somit auch rechtswirksam.
Der Gesetzgeber wählt die Unterstützung so, dass die fehlende Selbstbestimmung des Antragsstellers seiner Verfassung entsprechend
ergänzt wird.
Die vom BhW-Schönberg geplante Veranstaltung will darüber aufklären, welche Sicherheit der Mitbestimmung auch nach Verlust
der Eigenständigkeit bestehen bleibt. Es soll hingewiesen werden, dass alle Abläufe durch gesetzliche Vorfahrensvorschriften
geregelt sind und Mitspracherechte für die zu begleitende Person erhalten bleiben.
geplanter Termin April 2022